Allgemeine Geschäftsbedingungenen
Ohne Vertrag
- Im Verhinderungsfall wird um rechtzeitige Absage gebeten (spätestens 24 Stunden vorher) sonst gilt die Stunde als gehalten und muss vergütet werden.
- Stundensausfall, den die Lehrkraft zu vertreten hat, wird nachgeholt oder rückvergütet .
- Die Unterrichtsgebühr kann bar gezahlt oder überwiesen werden.
- Die Unterrichtsgebühr wird in regelmäßigen Abständen der Kostensteigerung angepasst.
- Mitwirkung bei Wettbewerben, Vorspielen oder anderen öffentlichen Veranstaltungen sind mit der Lehrkraft abzustimmen.
Mit Vertrag
- Der vereinbarte Termin findet regelmäßig an allen Schultagen statt. Es gelten die Regelungen der hess. Schulferienordnung, d.h. an Feier- und Ferientagen findet kein Unterricht statt.
- Das Unterrichtsverhältnis beginnt mit dem in der Anmeldung benannten Termin und endet bei Kündigung (mit 2-monatiger Kündigungsfrist).
- Im Verhinderungsfall wird um rechtzeitige Absage gebeten – es besteht kein Anspruch auf eine Nachholstunde.
- Stundensausfall, den die Lehrkraft zu vertreten hat, wird nachgeholt oder rückvergütet sofern mehr als 2 Unterrichtseinheiten/Jahr ausfallen.
- Der Unterrichtsbeitrag versteht sich als Jahresbeitrag und ist in 12 monatliche Beiträge unterteilt – die Zahlung ist zum Monatsanfang (bis zum 15.) fällig und kann bar gezahlt oder überwiesen werden.
- Die Unterrichtsgebühr wird in regelmäßigen Abständen der Kostensteigerung angepasst.
- Mitwirkung bei Wettbewerben, Vorspielen oder anderen öffentlichen Veranstaltungen sind mit der Lehrkraft abzustimmen.